Was leistet Schulsozialarbeit?

Sozialpädagogik in der Schule vs. sozialpädagogische Schule

Referent: Michael Schieder
staatl. anerkannter Kindheitspädagoge, MA "Soziale Arbeit"

Seit April 2016 Studiengangskoordinator im Masterstudiengang "Schulsozialarbeit" und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Begleitforschungsprojekt zur Implementierung eines Studiengangs "Schulsozialarbeit" auf Masterebene (gefördert von der Max-Traeger-Stiftung).

Schulsozialarbeit als besonders intensive und wirksame Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Drilling bezeichnet Schulsozialarbeit als ein „[...] eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert.“ (2009, S.95) Nahezu alle Bundesländer haben inzwischen Landesprogramme bzw. Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Schulsozialarbeit eingerichtet. Aber auch auf Bundesebene haben Programme wie „Schulverweigerung – Die zweite Chance“, sowie die Förderung im Kontext des „Bildungs- und Teilhabepakets“ (BuT) zu einer fachlichen Aufwertung und quantitativen Ausweitung der Schulsozialarbeitsstellen beigetragen. Eine verlässliche und vollständige bundesweite statistische Erfassung der vorhandenen Personalstellen liegt derzeit nicht vor, allerdings gehen Schätzungen von ca. 10.000 Beschäftigten in diesem Bereich aus.

Trotz dieser steigenden Wertschätzung und quantitativen Expansion bleiben drängende Fragen ungeklärt. So hat sich zwar auf der fachlichen Ebene inzwischen ein weitgehender Konsens hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung, Ziele, Arbeitsformen und Zielgruppen von Schulsozialarbeit herausgebildet. Allerdings bleiben die rechtliche und finanzielle Absicherung der Schulsozialarbeit nach wie vor prekär. Zudem gibt es auf der (fach-) politischen Ebene weiterhin unterschiedliche Positionierungen hinsichtlich der strukturellen Verankerung von Schulsozialarbeit an der Schnittstelle zwischen schulischem Bildungssystem und der Kinder- und Jugendhilfe, der gewünschten bzw. priorisierten Form der rechtlichen Absicherung und der Aufteilung der Finanzierungsverantwortlichkeiten. In der Dortmunder Erklärung anlässlich des 5. Bundeskongresses Schulsozialarbeit wird an dieser Stelle gefordert, dass „Schulsozialarbeit [...] als fachlich aus der Kinder- und Jugendhilfe begründetes Angebot bundesweit verbindlich geregelt, qualitativ abgesichert, und dauerhaft etabliert [...]“ (Dortmunder Erklärung 2015) wird.

Der Vortrag soll die Relevanz sozialarbeiterischer Tätigkeiten in der Insitution Schule hervorheben. Der Ruf nach einer flächendeckenden und nachhaltigen Eingliederung Sozialer Arbeit in die vorliegenden Schulstrukturen wird zunehmend lauter. Der Vortrag versucht das Angebotsspektrum von Schulsozialarbeit sowie den Mehrwert für die jeweilige Schule zu skizzieren.

von Michael Schieder